Der Fährtenhund

 

Voraussetzung für diese Spezialdisziplin ist das der Hund mindestens 18 Monate alt ist und die Begleithund-Prüfung (BH/VT) bestanden hat. Er sollte Veranlagung zur Spurensuche haben, die durch intensives Training gefördert und zu Höchstleistungen entwickelt werden kann. In de Fährtenhundprüfung ( FH 1 ) muss der Hund seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1200 Schritt langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte beweisen hierbei einen Übergang ( Weg, Straße ) überqueren sowie vier Gebrauchsgegenstände aufspüren. (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz.) Die Gegenstände dürfen maximal eine Länge 10 cm, eine Breite von 2 – 3 cm und eine Dicke von 0,5 – 1cm aufweisen. Die Fährte wird auf Wechselgelände (Acker, Saat, Gras, Raabs ) gelegt und besteht aus sechs rechte Winkel, sie wird mindestens zweimal von einer frischen Fremdfährte ( 30min. nach dem Legen der FH 1 ) an geräumig auseinander liegenden Punkten geschnitten.

 

 

Voraussetzung für die Fährtenhundprüfung ( FH 2 ) ist das der Hund mindestens 20 Monate alt ist und die Fährtenhundprüfung Stufe 1 (FH 1) bestanden hat. Der Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1800 Schritt langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sieben Winkel davon mindestens zwei spitze Winkel und einen Bogen aufweist zu zeigen. Auch hier wird die Fährte mindestens zweimal von einer frischen Fremdfährte ( Verleitungsfährte ) an geräumig auseinander liegenden Punkten geschnitten (30min. vor dem Absuchen). Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen sieben Gegenstände die der Hund verweisen muss. (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz.) Die Gegenstände dürfen maximal eine Länge von 10 cm, eine Breite von 2 – 3 cm und eine Dicke von 0,5 – 1cm aufweisen.

 

FH 1
Prüfungsordnung
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FH 2
Prüfungsordnung
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IPO FH
Prüfungsordnung
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